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Freitag, 2. Dezember 2011

Ein Vor-Weihnachtsgeschenk

"Es wird festgestellt, dass die Antragsstellerin [...] als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist."

Jetzt ist es amtlich, ich hab die Personenstandsänderung :D

Ich könnte Kreise hüpfen :P

Das wird mich zwar wieder 3.000 Euro kosten, aber die sind es mir wert, eine Übernahme der Kosten wäre ohnehin gescheitert.

In 4 Wochen also wird es dann wohl rechtskräftig werden und danach mein Geburtsstandesamt informiert, wo ich mir dann eine neue Urkunde zuschicken lassen kann.
Dann bin ich auch offiziell keine DDR-Staatsbürgerin mit Personenkennzahl und passender Stasi-Akte mehr, sondern nur noch ein BRD-Kind ;o) Zumindest glaube ich, dass sie keine DDR-Urkunden mehr ausstellen ;o)

Ich habe es schon vor Augen: Cornelia P. S., geboren 1988 bei Chemnitz*, in der Bundesrepublik Deutschland. LOL.
*Das hieß ja damals noch Karl-Marx-Stadt ;o)

Mittwoch, 23. November 2011

positives Gutachten :)

Eigentlich dachte ich, das wird überhaupt nicht mehr, nachdem mir schon der Richter argwöhnisch entgegen trat mit seinen altbackenen aber durchaus realistisch-wieso-die-Gesetze-so-sind-Erklärungen ...

Doch nun sitze ich hier, esse schon den ersten Dresdner Christstollen *ich weiß ich schäme mich auch dafür vor dem 1. Advent sowas zu essen, aber ich hab schon im Oktober Lebkuchen gegessen also möge mir das hier verziehen werden :> * und halte *ta-da-daaaaaa* ein positives medizinisches Gutachten für die Personenstandsänderung in der Hand!!

Eigentlich finde ich ja, gehört dieses ganze Gutachter-Getue verboten. Und ich denke ich bin nicht die erste die sich dadurch diskriminiert fühlt, es ist wie als wenn ich darüber bevormundet werde was ich bin und schon immer war und immer sein werde.
Allerdings ... finde ich es schon diskriminierend genug dass ich den Personenstand etc. nicht einfach auf Knopfdruck ändern kann, immerhin ist das alles eindeutig falsch zugewiesen worden nach meiner Geburt. Und schon damals hätte ich mich mehr geschämt als irgendwie jemanden zu sagen ich sei was ich nicht bin.

Aber das wird nun Gott sei Dank (!!!) bald alles hinter mir liegen ... Jetzt die PÄ, im Februar die OP ... ich mache echt eine wahnsinnig spannende Zeit durch!

Hier aber noch ein paar Wortlaute aus dem Gutachten, in dem so ganz nebenbei Dinge stehen, die der Verfasser so eigentlich gar nicht wissen kann, da er mich seit einem Jahr etwa nicht mehr gesehen hat, aber gut, vielleicht hat er mich in Gedanken behalten ...

- Die Antragstellerin empfindet sich jetzt nicht mehr in dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen [...] Geschlecht, sondern voll dem weiblichen Geschlecht zugehörig.
- Seit der Kindheit und seit mehr als 3 Jahren steht die A. unter dem Zwang ihren Vorstellungen entsprechend als Frau zu leben.
- Mit höchster [;-)] Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass sich nach den Erkenntnissen der medizinisch-psychologischen Wissenschaft [;-)] das Zugehörigkeitsempfinden der A. zum weiblichen Geschlecht nicht mehr ändern wird.
- Durch die Hormontherapie ist eine deutliche Annäherung der A. an das Erscheinungsbild des weiblichen Geschlechts erreicht worden.

[Damit] sind die Voraussetzungen zur PÄ aufgrund der stabilen Entwicklung der A. im vorliegenden Fall aus medizinischer Sicht als gegeben einzuschätzen.

Der interessante Part war allerdings:

Bei den ärztlichen Untersuchungen im Verlauf stellte sie sich als vollausgebildete typische Frau mit normalem weiblichen Gesicht, langem Haar, normal entwickelter Brust und typisch weiblichem Wesen in Gang und Sprache vor.

Da weiß man doch schon alles .... tztztz ... zumal er nie meine Brust untersucht hat nachdem ich die HRT angefangen habe ... aber diese Beobachtungen sind trotzdem scary .... und ich weiß eben, dass diese so gut wie jeder Arzt, Therapeut oder Richter macht, was noch viel scarier ist.
(Aber zum Glück nur fast! Ich kenne so einige die sich nicht darauf hinab gelassen haben soetwas zu tun!)


So, aber nun warte ich quasi nur noch auf den Bescheid vom Amtsgericht :) Der Richter hatte mir ja versprochen bei Eingang des positiven Gutachtens die PÄ auszusprechen.*

* Auch wegen einer anderen Geschichte: Das 2. Gutachten von dem Sexualtherapeuten war nämlich alles andere als sauber, da der gute Herr da seine Kompetenzen weit überschritten hatte, da er Voraussetzungen gefordert hat (Unfruchtbarkeit) die so von rechtlicher Seite nicht gefordert werden dürfe nach dem Urteil vom BVerfG Anfang des Jahres... Und damit hat dieses Schreiben nun keine Relevanz.

Sonntag, 31. Juli 2011

negative Gutachten...

Nun, hier möchte ich die "negativen" Gutachten mal zusammengefasst darstellen ... Unterm Strich sind sie nämlich gar nicht mehr so negativ, und außerdem weiß ich schon wie ich da jetzt weiter vorgehe ;)


Gutachten 1, naja Stellungnahme trifft es eher:

Nach einjähriger Mindestbehandlungzeit sowohl in hormoneller wie auch in psychotherapeutischer Hinsicht mit regelmäßiger ärztlicher Kontrolle nach dem Bescheid zu §1 TSG ist zusätzlich §8 TSG beantragbar. Ein vorzeitiges Beantragen von §8 TSG, oder gleichzeitigem beantragen von §§1,8 TSG kann nicht statt gegeben werden.
Nach dieser Jahresfrist und durch 2 erneute Gutachten zur körperlichen wie auch psychischen transsexuellen Entwicklung kann (ohne Nachweis der Fortpflanzungsunfähigkeit oder des operativen Eingriffs) dem Antrag statt gegeben werden.

(sinngemäß von mir zusammengefasst)

Ich soll also laut ihm ein richtiges Gutachten (kostet mich 500 Euro...) bei ihm beantragen damit er mit mir ein Gespräch führen kann? Diese einjährige Frist hatte ich jedenfalls zu dem Zeitpunkt des Gutachtens seit einem Jahr und 4 Tagen erfüllt ...


Gutachten 2:

Die Antragsstellerin hat eine Sterilisation vorgenommen  und ist zeugungsunfähig. Eine GaOP ist noch nicht erfolgt, wird aber angestrebt.
Da dieser Punkt bei Frau S. möglich ist, lehne ich den Antrag ab.

(ääääähm ich glaube da gab es einen Kausalitätsfehler in seiner Argumentation! Ich korrigiere!)

Die Antragsstellerin trägt die Vornamen des anderen Geschlechts und nimmt Hormone ein. Das äußere Erscheinungsbild verändert sich, aber die operative Angleichung wird nicht vollzogen. Die Fortpflanzung ist weiterhin möglich. (Anmerkung: lol) Damit kann die Antragsstellerin als Frau Vater werden.
Da dieser Punkt bei Frau S. möglich ist, lehne ich den Antrag ab.

Was ich herauslese ist, dass Frau S. darunter leide noch die angeborenen Geschlechtsorgane zu besitzen und nicht wie eine Frau schwanger werden zu können. Das erste Leid kann praktisch gelöst werden, aber die zweite Vision ist eine negative Finalkausalität und nicht förderlich für eine sinnvolle Lebensbewältigungsstrategie. [...]

(sinngemäß von mir zusammengefasst)

Er beklagt also, dass ich nicht fortpflanzungsunfähig bin … was bereits ein Widerspruch zur Meinung des Gutachters 1 ist, aber für ihn essenziell. Wobei er aber in seinem Finale einen wichtigen Punkt verwechselt hat, siehe oben ;) Und sich weiter darüber aufregt, dass ich davon träume (Nachtträume hehe) schwanger zu sein, was in meinen Augen ein schöner Traum ist, und zudem indirekt über Adoptionen gelöst werden kann, was ich sogar in meinem Schreiben ansprach :P 

Wie dem auch sei, ich glaube nicht, dass mir jemand beweisen könnte, dass ich fortfplanzungsfähig bin ... vielleicht ja, wenn ich die Hormone 1-2 Jahre lang aussetze oder so, aber mh, warum sollte ich das tun? Und schwanger werde ich dadurch ja leider auch nicht! ;)


Nun werde ich aber Ende September mit meinem zuständigen Richter darüber sprechen, und danach meinen genialen Plan weiter spinnen, der mich leider je länger alles dauert immer mehr Geld kostet :(

Samstag, 23. Juli 2011

Gutachten und Gefühle

Im Moment geht es mir so schlecht wie lange nicht mehr, ich fühle mich sehr gestresst und mir fehlt es etwas an Zeit, die ich für mich selbst benötige, um mich wohl zu fühlen.

Auch habe ich vor einer Woche die Nachricht erhalten, dass die 2 Gutachter, die das Amtsgericht für ein Gutachten für die Personenstandsänderung angeschrieben hatte, beide ein negatives Gutachten erstellt haben.
Den genauen Wortlaut kenne ich noch nicht, da der Brief an meine Eltern geschickt wurde, aber seitdem fühle ich mich irgendwie wie von einem großen Stein erschlagen ....

Zwar war ich an dem Wochenende bei einer sehr guten Freundin in Düsseldorf und ich konnte die Zeit trotzdem noch genießen, aber sobald ich alleine saß, kamen mir die Tränen...

Seitdem ging es mir mit fast jeden Tag schlechter, ich wurde sehr nervös und bin mit den Nerven wieder fast am Boden aufgeschlagen, habe mich verletzt und jeden Tag Kopfschmerzen gehabt.


Gestern abend hatte ich dann extreme Kopfschmerzen, die dann zu einer der stärksten Migräneattacken geführt haben, die ich erlebt habe, ich hätte mich beinahe übergeben und konnte überhaupt nicht mehr denken, es tat einfach nur noch alles weh und mir war schwindelig und kotzübel.

Heute geht es mir zum Glück wieder besser, aber ich fürchte, die Attacke könnte jederzeit wieder kommen ... =S

Aber ich realisiere wieder immer mehr, dass ich die OP brauche ... wirklich brauche! Und ich habe seit einem Monat nichts mehr von meiner Krankenkasse gehört ... und die negativen Gutachten haben sofort zu Zweifeln bzgl. der OP-Übernahme geführt, was mir den Boden zusätzlich unter den Füßen weggezogen hat.


Zum Glück habe ich mich wieder etwas beruhigt, aber ich werde noch einige Tage und viele Stunden für mich selbst brauchen, um wieder auf einen grünen Zweig zu kommen.... seufz ....

Montag, 25. April 2011

Aktueller Sonnenstand

Es ist Ostern, ich mache Urlaub bei meinen Eltern, aber fahre heute noch zurück nach Rheinland-Pfalz. Und da ich im Moment keine Lust dazu habe (das Wetter ist diesig :/ ), dachte ich mir, muss ich mal wieder schreiben was denn so aktuell der Stand der Dinge ist ...

Zu allererst, die Ausbildung macht mega Spaß ;) Auch wenn ich schon diese Woche meine erste Klausur schreiben muss :( Es ist trotzdem total toll, und auch echt genial wieder unabhängig zu sein und viele Leute und Arbeit um mich herum zu haben :3


Was die Hormone betrifft, so habe ich jetzt einen neuen Endokrinologen in Frankfurt, der auch sehr zuvorkommend ist und mir auch alles verschrieben hat, was ich wollte.
Dabei habe ich an Hand der Blutergebnisse auch endlich schwarz auf weiß, dass 2mg Östradiol plus Progesteron sehr wohl dazu führen LH, FSH und das Testo auf ein Minimum zu reduzieren!
Das heißt aber auch, dass ich schon wieder fast unter dem Grenzbereich liege, obwohl meine DHT-Werte etwa im normalen Mittelbereich liegen, leider.

Mein aktueller Stand bzgl. der GaOP ist, dass ich einen Widerspruch an meine Krankenkasse geschickt habe. Und jetzt warte ich auf eine Antwort derer bzw. des MDK. Wenn meine Strategie funktioniert, bekomme ich die Kostenzusage, wenn nicht, muss ich mir eine/n neue/n Therapeut/in suchen und noch ein Jahr lang warten ...

Und was die Personenstandsänderung betrifft, so habe ich mein Amtsgericht beauftragt ohne weitere Gutachten anzufordern nach Aktenlage zu entscheiden, die, so finde ich, absolut eindeutig ist. Das war vor 3 Wochen und nun warte ich auf eine Antwort.
Ich rechne ja damit, dass ich ans Landesgericht verwiesen werde, allerdings rechne ich damit, dass dieses dem dann zustimmt oder aber den Ball zurück an das Amtsgericht schiebt, welches dann zustimmen muss.
Wie-auch-immer wird es bestimmt noch ein Weilchen dauern, bis ich sie habe.


Und last but not least bin ich dabei auf 4 mg Östradiol zu erhöhen, und das Androcur habe ich schon lange (erfolgreich) abgesetzt und nehme nur noch bei Bedarf 10 mg (im Moment etwa 4 Tabletten im Zyklus).

Donnerstag, 24. Februar 2011

Gerichtliche Auslegungen ...

... haben nun auch mich getroffen. Ich hatte am Amtsgericht meine Personenstandsänderung beantragt, indem ich mich auf das BVerfG-Urteil vom Januar berufen hatte, allerdings habe ich nun die Rechnung für mein schnelles Handeln bekommen.

Das Amtsgericht Dresden, wie ich erfahren habe, ist der Meinung, dass das o.g. Urteil nur im Falle einer eingetragenen Partnerschaft / Ehe gültig ist, und sonst das alte Prozedere gilt.
Das bedeutet natürlich, dass sie mir die Personenstandsänderung nicht anerkennen, und mir zur Klärung erneut 2 Gutachter auf den Hals ansetzen möchte.

Und ehrlich gesagt fühle ich mich damit ein bisschen wie vor die Wand gestellt. Ich habe wohl doch viel zu verfrüht eingegriffen und keine anderen Urteile abgewartet, um mir sicher zu sein. Ich wollte eben die gute Chance nutzen...


Jetzt darf ich mir dafür überlegen, wie ich dem Amtsgericht und dem zuständigen Beamten / Richter klar mache, wie die Rechtslage aufzufassen ist. Ich, als einfache Bürgerin, soll einem Richter eines Besseren belehren ...
Ich werde es zumindest versuchen, und wenn sie sich nicht umstimmen lassen, den Antrag wieder fallen lassen. Mich erschlägt es nur gerade, weil ich keine Rechtsschutzversicherung besitze und auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würde.


... Und zur Krönung des Tages hab ich mir nun auch doofer Weise noch ein Knöllchen fürs Falschparken eingehandelt ...

Mittwoch, 9. Februar 2011

Das Amtsgericht geht erneut seine Wege

Es ist wieder ganz schön viel los in letzter Zeit. Ich habe in meinem Leben noch nie so viel mit Arbeitsamt, Rentenversicherung, Krankenkasse, Familienkasse und und und zu tun gehabt, so dass es schon erst einmal recht schwierig ist sich da überall einzufitzen...

Hinzu kommt, dass ich letzte Woche bei meinem zuständigen Amtsgericht meine Personenstandsänderung nach §8 TSG beantragt habe. Heute kam die Eingangsbestätigung per Post, jetzt darf ich also schon zwei "Gerichtsverfahren" mein Eigen nennen ;)

Damit heißt es also nun abwarten und Daumen drücken. Ich denke schon, dass sie mir die Personenstandsänderung zukommen lassen, aber ich hoffe vielmehr, dass der Geschäftswert nicht über 1.000€ steigen wird, da ich dieses mal keine Prozesskostenhilfe beantragt habe, da ich inzwischen zu viel Geld auf meinen Konten habe ... Aber ich hoffe da einfach auf meinen Vorabentscheid mittels §9 TSG, wodurch nur die just entfallenen Bedingungen des §8 TSG nachgewiesen werden müssen, um die Personenstandsänderung geltend zu machen.

Drückt mir die Daumen für das Amtsgericht und die Krankenkasse!
*bin ich aufgeregt!*

Freitag, 28. Januar 2011

Bundesverfassungsgericht erteilt dem TSG erneut eine Ohrfeige

Die Meldung über das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11.1.11 hat eingeschlagen wie eine Bombe: Die Punkte 3 & 4 des §8 TSG sind für verfassungswidrig erklärt worden.

Was heißt das genau?

Früher war es immer so, dass zuerst die Vornamensänderung durchgeführt wurde, danach die Genitalangleichende Operation, und als krönender Abschluss der Personenstand neu festgelegt wurde.
Diese Festlegung des Personenstandes beruhte dabei vor allem auf erfolgter Operation und dem Nachweis unfruchtbar zu sein, den Punkten 3 und 4 des §8 TSG.

Nun ist es aber so, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau diese zwei Punkte für verfassungswidrig erklärt hat, da nach heutigem medizinisch/psychologischen Kenntnisstadt Transsexualität nicht mehr mit einem Operationswunsch gleichzusetzen ist und ein Zwang hierfür gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt.
Desweiteren argumentiert das BVerfG, dass in etwa 20-30% aller Transsexuellen aus verschiedenen Gründen keine Operation durchführen lassen möchten und somit auf die Personenstandsänderung verzichten würde, was allerdings u.a. bei Ehen/Lebenspartnerschaften zu Diskriminierungen führt, da so u.U. eine Frau eine Frau "ehelicht" und diese Tatsache allein zu einem "Outing" resp. Diskriminierung führen würde.

Außerdem fügt es hinzu, dass man es ohnehin nicht verhindern könne, dass Transsexuelle Kinder zeugen/gebären (z.B. allein durch künstliche Befruchtung), was der eigentliche Grund für den Sterilisationszwang war, und nicht nur deswegen Geburtsurkundeneinträge mit Mutter/Mutter und Vater/Vater ohnehin Realität sind.

Das bedeutet unterm Strich, dass §8 des TSG schon bald so aussehen könnte / müsste:

§ 8 Voraussetzungen

(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
  1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
  2. (weggefallen)
  3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
  4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist. 
(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.

Fußnote

§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Nicht anwendbar bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gem. Beschluss des BVerfG v. 27.5.2008 - 1 BvL 10/05 -

§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4:  Nicht anwendbar bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gem. Beschluss des BVerfG v. 11.1.2011 - 1 BvR 3295/07 -

;o)

Und hier gibt es die Version des TSG vom 17.7.2009

PS: Zum Glück habe ich schon einen Vorabentscheid zur Personenstandsänderung bewilligt bekommen, was rein theoretisch bedeutet, dass die PÄ anerkannt werden muss, sobald ich meinem zuständigen Gericht dies mitteilend beantrage, da ja jetzt theoretisch keine Nachweise über die erfolgte OP/Sterilisation mehr ausstehen =3

Montag, 24. Mai 2010

Gewittertage

In letzter Zeit ist ziemlich viel los und in nächster Zeit wird ebenso viel los sein ... es sind Gewittertage!

Was mich in den nächsten Tagen aufhält ist mein Nebenjob, in dem ich einen Spastiker pflege, rund um die Uhr und die Uni, für die ich einen Prototypen für eine Online-Theaterverwaltung programmieren muss, oder besser gesagt zentrale Teile davon.

Und was mich die letzten Tage beschäftigt hat, war zum einen der Nebenjob, eine Hochzeitsfeier, eine Geburtstagsfeier und gewisse organisatorische Engpässe.

Gerade eben ist ein Gewitter über Dresden gezogen und das Grundstück meiner Eltern ist mitunter schwer verwüstet worden, ein Stücken Dach ist aufgerissen, ein Baum steht schief, ein anderer hat einen großen Ast verloren und auf unserer Wiese liegt ein Stück Dach von einem unserer Nachbarn. Ich bin gespannt, was noch so alles passiert ist, sie werden sicher hier und dort noch kleine Dinge entdecken, aber ich hoffe nur es ist meinen Pflanzen nicht auch etwas zugestoßen.
Nun war es so, dass ich gerade bevor das Gewitter anfing nach Dresden ins Wohnheim gefahren bin und zum Leidwesen meiner Eltern den Fotoapparat mitgenommen habe (meine Schwester hat unseren zweiten), weswegen sie in dem Moment keine Fotos für die Versicherung machen konnten. Also bin ich schnell wieder ins Auto gehüpft und wollte im strömenden Regen und unter Blitzen am Himmel über mir zurückfahren. Auf meinem Weg muss ich durch ein großes Stück Wald fahren, die Dresdner Heide. Kurz bevor ich hinein gefahren bin, hatte meine Mutter mir zum Glück auf die Mailbox geschrieben, dass ich bloß nicht durch die Heide fahren soll, wegen umgestürzter Bäume und Unfällen und wahrscheinlich einer Sperrung. Sie konnten mit Hilfe unserer Nachbarn dann noch Fotos machen und ich bin im letzten Moment zurück ins Wohnheim gefahren...

Außerdem eine positive Meldung zum Schluss:
Ich bin am 8. Juni im Amtsgericht zur Anhörung eingeladen wegen meiner Namensänderung :) *hüpf* Ich freue mich so, das heißt es ist soweit durch!! *spring* *freu*

Dienstag, 16. März 2010

Aktueller Status im Gericht

Ich warte, warte und warte auf den Bescheid vom Gericht. Da ich mir dessen übertrüssig wurde, habe ich mich mal schlau gemacht =)

Aber erst einmal etwas anderes, heute bin ich ganz normal aufgestanden, habe mir gedacht, was für ein schöner Tag (^-^) und bin unter die Dusche gehüpft. Just als ich fertig war mich mit Progesteron-Gel einzuschmieren, klingelte es an der Tür. Ich ging also frisch rasiert im Bademantel hinaus und ein Mann vom DHL wartete dort mit einem Paket für eine meiner Mitbewohnerinnen. Er begrüßte mich freundlich und fragte, ob ich das Paket annehmen kann. Als ich bejahte, sprach er mich dann an: Und sie sind die Frau ...? Ich dachte nur Gotcha!, unterschrieb und ging aus der Situation mit einem Paket und einem fröhlich hüpfenden Herzen heraus. =3

Danach rief ich also im Gericht an, und mir wurde gesagt, dass es noch am zweiten Gutachten hängt. Sobald dies einträfe, würde innerhalb von 1-2 Wochen der Bescheid verschickt werden. (ich habe einen Vorabentscheid^^)
Also rief ich dann beim Gutachter an und fragte, wie es denn mit meinem Gutachten aussehen würde. Er stockte und erzählte mir, dass er bis zum Hals in Arbeit stecke. Er fragte sich noch, ob er alles beisammen hätte, was er schon haben sollte, da ich ihm alles zugeschickt habe. Dann kam es auf ein mal flapsig zurück: Bis Ostern! Tschüss! Und ich dachte nur okay, tschüss. Ich bin mir nicht so sicher, aber ich hoffe, dass es bis dahin fertig wird. Immerhin hatte er schon fast zwei Monate Zeit sich um das Gutachten zu kümmern und hat anscheinend noch nicht einmal angefangen damit!

Also warte ich wieder und hoffe. Vielleicht kann ich also schon in einem Monat damit beginnen meine Dokumente zu ändern. Wünschenswert ist es ja, da ich mir gerne viele peinliche Outing-Situationen ersparen würde und mir die Uni auch ein wenig im Nacken sitzt. :(

Dienstag, 26. Januar 2010

Gutachterfragebögen

Am Freitag war es soweit, ich hatte einen Termin beim Psychologen zum Gutachten wegen meiner Vornamensänderung. Ich war ziemlich aufgeregt, als ich dorthin gefahren bin, ich konnte auch im Wartezimmer nicht still sitzen. Mir schien es aber so, als ob mein Gutachter ein netter Mensch sei, wie er mir auch dann noch bewies...

Im Wartezimmer jedenfalls lagen mehrere Psychologie-Zeitschriften, unter denen eines einen sehr interessanten Artikel über den Einfluss von Sexualhormonen auf die Datenverarbeitung im Gehirn beinhaltete. Sub summarum war es so, dass Östradiol/Progesteron das Gehirn dazu veranlasst beide Gehirnhälften gleichzeitig zu benutzen, statt separat. Dadurch sollen die Berechnungen eine Redundanz erhalten, so dass das Gehirn zwar langsamer die Daten zwischen den aktiven Arealen austauscht (es läuft ja quasi über die 'NorthBridge' und wird nicht einfach von Cache zu Cache transportiert), aber dafür fehlerfreier arbeitet. Laut dem Artikel soll das auch älteren Menschen so gehen, um altersbedingte Defizite auszugleichen.

Achja, das Gutachtergespräch. Es lief durchaus angenehm ab, ich musste mich nur sehr konzentrieren auf alle seine Fragen eine Antwort zu finden, ich bin da ja ohne jegliche Vorbereitung hingegangen. Aber der Gutachter war ein netter Mensch, er ist zwar dafür bekannt etwas hart zu sein, aber mir hat er zugesichert es würde positiv ausfallen und er würde sogar noch einige Sachen drehen, damit auch alle Bedingungen für das TSG§1 erfüllt werden, nett von ihm :-)
Der eine große Punkt weshalb er mich für transsexuell hält ist der, dass ich auf seine Frage, ob ich denn schon einmal davon geträumt habe Kinder zu bekommen, antwortete, dass ich a) schon davon träumte eines zu haben und Muttergefühle spürte und b) auch schon davon träumte schwanger zu sein. Er meinte ein Mann würde so etwas nie nie nie nie nie nie nie nie träumen. Irgendwie glaube ich ihm sogar?
Naja, der zweite Punkt war, dass ich mir noch nie vorgestellt oder gewünscht habe mit einem Männerkörper Sexualität auszuleben, sondern ich meine Fantasie seither nur als Frau durchquerte.
q.e.d.?

Danach sollte ich noch den MMPI, SSI (Selbststeuerungsinventar) und FPI (Freiburger Persönlichkeitsinventar) machen, und er gab mir noch einen Anamnesefragebogen mit, was ich jetzt alles ausfüllen und an ihn schicken darf.
Es gibt mehrere Dinge, die mich da auf dem Fragebogen stören ... Zum einen soll ich alle Fragen aus der Sicht des Geburtsgeschlechts beantworten, das heißt soviel wie dass ich immer intuitiv das falsche ankreuze, z.B. ob ich gleichgeschlechtliche Partner vorziehe: Klar nein ... oh, es muss doch ja heißen... ^_~; upsi
Oder er fragt mich nach Rollenverständnis, angeborenen Persönlichkeitseigenschaften von Männern und Frauen oder typischen Eigenschaften ab ... Sollte ich erwähnen, dass ich keine Ahnung von sowas habe? Für mich bist du weiblich, wenn du dich weiblich fühlst, und nicht dann, wenn du eine Liste von doofen Eigenschaften erfüllst? Ich finde jeder sollte sich so ausleben können, wie er mag. (solange er keinen Schaden verursacht) Ich kenne weibliche Männer und männliche Frauen, es gibt doch innerhalb der Geschlechter viel größere Differenzen als zwischen den Geschlechtern, oder?
Irgendwie werde ich mir schon etwas aus den Fingern saugen können, sonst schreib ich einfach Konfitüre und Marmelade rein ^^