Was heißt das genau?
Früher war es immer so, dass zuerst die Vornamensänderung durchgeführt wurde, danach die Genitalangleichende Operation, und als krönender Abschluss der Personenstand neu festgelegt wurde.
Diese Festlegung des Personenstandes beruhte dabei vor allem auf erfolgter Operation und dem Nachweis unfruchtbar zu sein, den Punkten 3 und 4 des §8 TSG.
Nun ist es aber so, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau diese zwei Punkte für verfassungswidrig erklärt hat, da nach heutigem medizinisch/psychologischen Kenntnisstadt Transsexualität nicht mehr mit einem Operationswunsch gleichzusetzen ist und ein Zwang hierfür gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt.
Desweiteren argumentiert das BVerfG, dass in etwa 20-30% aller Transsexuellen aus verschiedenen Gründen keine Operation durchführen lassen möchten und somit auf die Personenstandsänderung verzichten würde, was allerdings u.a. bei Ehen/Lebenspartnerschaften zu Diskriminierungen führt, da so u.U. eine Frau eine Frau "ehelicht" und diese Tatsache allein zu einem "Outing" resp. Diskriminierung führen würde.
Außerdem fügt es hinzu, dass man es ohnehin nicht verhindern könne, dass Transsexuelle Kinder zeugen/gebären (z.B. allein durch künstliche Befruchtung), was der eigentliche Grund für den Sterilisationszwang war, und nicht nur deswegen Geburtsurkundeneinträge mit Mutter/Mutter und Vater/Vater ohnehin Realität sind.
Das bedeutet unterm Strich, dass §8 des TSG schon bald so aussehen könnte / müsste:
§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
- die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
- (weggefallen)
dauernd fortpflanzungsunfähig ist undsich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.
(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.
Fußnote
§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Nicht anwendbar bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gem. Beschluss des BVerfG v. 27.5.2008 - 1 BvL 10/05 -
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81 -
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4: Nicht anwendbar bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gem. Beschluss des BVerfG v. 11.1.2011 - 1 BvR 3295/07 -
;o)
Und hier gibt es die Version des TSG vom 17.7.2009
PS: Zum Glück habe ich schon einen Vorabentscheid zur Personenstandsänderung bewilligt bekommen, was rein theoretisch bedeutet, dass die PÄ anerkannt werden muss, sobald ich meinem zuständigen Gericht dies mitteilend beantrage, da ja jetzt theoretisch keine Nachweise über die erfolgte OP/Sterilisation mehr ausstehen =3
PS: Zum Glück habe ich schon einen Vorabentscheid zur Personenstandsänderung bewilligt bekommen, was rein theoretisch bedeutet, dass die PÄ anerkannt werden muss, sobald ich meinem zuständigen Gericht dies mitteilend beantrage, da ja jetzt theoretisch keine Nachweise über die erfolgte OP/Sterilisation mehr ausstehen =3
Zu deinem vorigen Post:
AntwortenLöschenOh, viel geschrieben.+_+
Da muss ich lange lesen.
Aktuell Post:
komisch wie blöd ist das denn?
Erst nach heutiger sicht braucht man dann keine Op für die Personenstandsänderung.
Ich sagte ja schon immer.
Dieses Gesetz hat fehler.
Kinder kann man gar nicht selber bekommen, wenn man im falschen Körper hineingeboren wurde.
Ach so stimmt ja. Bei Männer zu Frauen ist das ja anders und anders ja auch.-_-
An den Genitalien lässt sich das Geschlecht nicht bestimmen, sondern an der Seele / Gehirn.
Genau wie beim Arzt auf dem Ultraschall Bild oder wenn das Kind grad Geboren wurde.
Sieht man dort ein Penis wird sofort gesagt es ist ein Junge und es bekommt einen männlichen Namen.
Ich sehe sowas immer im Fernseh.
Das ist nicht mehr auszuhalten.
Ich denke immer wieder.
Wie dumm könen Eltern sein und die Ärzte auch.
Mann kann es nicht erkennen, was es für ein Geschlecht ist.
Man muss das Kind erst mal aufwachsen lassen.
Das Kind braucht natürlich einen Namen.
2 Vornamen einen Weiblich und einen Männlich.
Später lässt sich einen Vornamen löschen und somit hat man später keine prpbleme.
Egal ob bei der schule, in Beruf usw.
Somit ist das ganz klar, das auch ohne einer Geschlechts OP der Peronsenstand geändert werden darf.
Wenn ich etwas ändern könnte, hätte ich es schon längst getan. so.
LG Sandra
Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige
AntwortenLöschenRichtung. Traurig, dass es solange gedauert hat wie
so manch anderes auch.
Ich persönlich habe allerdings schon immer mein
Geschlechtsteil abgelehnt und mir ein weibliches
gewünscht. Manchmal wünschte Ich, Ich könnte es
erleben schwanger zu sein. Ist zwar einerseits
nicht einfach, aber muss auch schön sein Leben
in sich zu spüren :-) Und es ist irgendwo traurig, dass Ich diese Erfahrung sehr wahrscheinlich nie werde machen können.
Die Idee mit den zwei Vornamen ist nicht
schlecht.
LG, Katja.
Liebe Katja,
AntwortenLöschendas kann ich dir voll und ganz nachempfinden!!
Im Moment verdränge ich das Thema noch halbwegs gekonnt in die Zukunft (meine biologische Uhr tickt mit 22 ja noch nicht so laut...), aber ich werde wohl bestimmt Kinder adoptieren.
Doch weißt du, ich bin mir absolut sicher, dass ich in einem früheren Leben schonmal schwanger war und dass meine Seele dieses Gefühl sehr gut kennt (ich kann es mir auch sehr gut vorstellen wie es ist ein kleines Leben in sich zu tragen... manchmal träume ich auch davon), und in meinem nächsten Leben bestimmt auch wieder die Möglichkeit haben werde ... diese Gedanken helfen ein bisschen, wenn man daran glaubt, aber oft geht es mir trotzdem so, dass ich 1-2 Tränen nicht unterdrücken kann wenn ich daran denke ...
Aber stay positive!! :)
lg!