Donnerstag, 24. Februar 2011

Gerichtliche Auslegungen ...

... haben nun auch mich getroffen. Ich hatte am Amtsgericht meine Personenstandsänderung beantragt, indem ich mich auf das BVerfG-Urteil vom Januar berufen hatte, allerdings habe ich nun die Rechnung für mein schnelles Handeln bekommen.

Das Amtsgericht Dresden, wie ich erfahren habe, ist der Meinung, dass das o.g. Urteil nur im Falle einer eingetragenen Partnerschaft / Ehe gültig ist, und sonst das alte Prozedere gilt.
Das bedeutet natürlich, dass sie mir die Personenstandsänderung nicht anerkennen, und mir zur Klärung erneut 2 Gutachter auf den Hals ansetzen möchte.

Und ehrlich gesagt fühle ich mich damit ein bisschen wie vor die Wand gestellt. Ich habe wohl doch viel zu verfrüht eingegriffen und keine anderen Urteile abgewartet, um mir sicher zu sein. Ich wollte eben die gute Chance nutzen...


Jetzt darf ich mir dafür überlegen, wie ich dem Amtsgericht und dem zuständigen Beamten / Richter klar mache, wie die Rechtslage aufzufassen ist. Ich, als einfache Bürgerin, soll einem Richter eines Besseren belehren ...
Ich werde es zumindest versuchen, und wenn sie sich nicht umstimmen lassen, den Antrag wieder fallen lassen. Mich erschlägt es nur gerade, weil ich keine Rechtsschutzversicherung besitze und auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würde.


... Und zur Krönung des Tages hab ich mir nun auch doofer Weise noch ein Knöllchen fürs Falschparken eingehandelt ...

3 Kommentare:

  1. Hi Cora

    Ich hatte seit gestern einen Brief bekommen vom Amtsgericht.
    Ich wunderte mir erst, warum ich plötzlich einen Brief schon bekam.+_+
    Da stand drin, dass ich jetzt auch ohne etwas den Personenstand auch beantragen kann.
    Ich glaube nicht, dass das alte Prozederer gilt.

    Ih werde einen ausführlichen Bericht schreben in meinem Blog.+_+

    Das war deine eigene schuld, dass du jetzt noch für das Falschparken ein Knöllchen bekommst.
    Man darf sich auch nicht irgendwo hinstellen, sondern man muss gucken, wo man Parken darf und wie lange.
    Selbst ich als nicht Autofahrerin weiß das.+_+

    LG Sandra

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  2. Hallo Sandra, Hallo Cora

    Es kommt wahrscheinlich aufs jeweilige Gericht an :-(

    Cora wird wohl nur ein Anwalt helfen können.

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  3. Hallo Sandra,

    das freut mich, dass dein Amtsgericht sich so dazu geäußert hat :)
    Ja, für das Knöllchen bin ich selbst Schuld, aber ich hatte da was mit den Schildern verwechselt ;) Es ist nicht so schlimm, dafür mach ich den Fehler nicht noch einmal ;)

    @Sarah: Ich versuche es erst einmal so :)

    Ich habe schon ein Antwortschreiben verfasst, und erst wenn sie sich stur zeigen, würde ich eine Antwältin (eine gute Freundin) um Rat fragen ;)
    Ich habe zumindest Hoffnung, und ich bin ja in meinem PÄ-Gesuch auch alles andere als alleine :)

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